Bargeld ist: Praktisch, Schnell, Preiswert und Anonym.

Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Konkret planen Regierung und EU, Bargeldzahlungen zu begrenzen. Ein EU-weites Limit von 5.000 Euro wird vorbereitet. Begleitend wurde im Mai 2016 beschlossen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Die Einschränkung des Barzahlungsverkehrs sei erforderlich, meint die EU, um Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption und Terrorismus zu bekämpfen und der mangelnden Solidarität der Steuerhinterzieher mit dem braven, ehrlichen Steuerzahler entgegenzuwirken.

Auf dem Prüfstand stehen diese Argumente auf tönernen Füßen. Unsere Freiheit aber steht auf dem Spiel. Ohne Bargeld ist der Zugang zum Geld der Notenbank versperrt. Im Notfall wie einer Bankenkrise stünde der Bürger ohne Geld da. Bei einem trivialen Stromausfall auch. Ware-gegen-Geld wäre nicht möglich. Ohne Bargeld wird der Bürger zu einem gläsernen Bürger mit Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen. In einer bargeldfreien Gesellschaft wären wir Bürger „Geiseln der Banken“, wie es Norbert Häring ein Wirtschaftsjournalist treffend formulierte. Unsere Profile wären Waren.

Prof. Friedrich Schneider, Experte für Organisierte Kriminalität beurteilt eine Bargeldbeschränkung oder ein Bargeldverbot zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Korruption und Kriminalität als nicht hilfreich. Große Summen werden in der Organisierten Kriminalität bargeldlos mittels Scheinfirmen hin- und hertransportiert, sodass Bargeld dafür nicht gebraucht wird.

Neue Regeln zur Beschränkung des Bargeldverkehrs entsprechen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, denn das erwünschte Ziel der Kriminalitätsbekämpfung wird kaum erreicht, aber die bürgerliche Freiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.

Bargeld schützt vor Negativzinsen. Sollten Staat und Banken Negativzinsen einführen, haben die Bürger die Möglichkeit, das Geld in bar zu halten. Würde Bargeld abgeschafft, könnten Negativzinsen in beliebiger Höhe durchgesetzt werden; d.h. dein Konto könnte so vom Staat/EZB beliebig reduziert werden. Eine digitale Währungsreform soll den „fehlkonstruierten Euro retten“. Unterstützt soll damit die Bildung eines eng koordinierten Zentralstaats EU werden mit dem Verlust der staatlichen Unabhängigkeit der EU-Staaten in vielen Bereichen.

Geeignete Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität fangen mit einfachen, verständlichen Steuergesetzen, im Handelsrecht und Transparenzregeln für Offshore-Unternehmen und Briefkastenfirmen an. Ungebührliche Steuererlässe – wie in Luxemburg praktiziert – darf es nicht geben.

Unterstützen Sie die Initiative, helfen Sie der Politik, eine Politik für Bürger zu machen, nicht für demokratisch nicht legitimierte Banken, Großkonzerne und internationale Organisationen. Verhindern WIR zusammen die schleichende Abschaffung des Bargelds zugunsten einer digitalen Währungsreform und Schaffung eines gläsernen Bürgers, der nicht mal seinen Medikamentenkauf anonym tätigen kann.

Mag. Elisabeth Weiß, Erstunterzeichner der überparteilichen Bürgerinitiative „SOS Bargeld“

Ziele und Maßnahmen

Unsere Ziele:

  • Freiheiten der Bürger verfassungsmäßig sicherstellen, vor allem in einer Welt der Digitalisierung
  • Schutz der Privatsphäre für alle Bürger bewirken
  • Respekt vor der Privatsphäre der Bürger sicherstellen
  • Transparenz schaffen für alle Bürger

Unsere Maßnahmen:

 

FAKTEN und TATEN statt Worte und Inszenierung

Sitzung Finanzausschuss am 09.05.2023 – Volksbegehren zur Uneingeschränkten Bargeldzahlung

Das von 530.938 Menschen unterschriebene Volksbegeheren für Uneingeschränkte Bargeldzahlung von Josef Binder und Sabine Hatzl wurde am 09.05.2023 im Finanzausschuss des Österreichischen Parlaments behandelt.

Da keine eine Live Übertragung durch das Paralament gestellt wurde, finden Sie hier einen vollständigen Videomitschnitt der Diskussion.

Vielen Dank für Ihre Unterstüzung des Volksbegehrens mit Ihrer Unterschrift.

13. Platz von 73 Volksbegehren seit 1964

Ein großes DANKE für Ihre Unterstützung!

Mehr als eine halbe Million Personen (530.938) unterstützten das Volksbegehren für Uneingeschränkte Bargeldzahlung. Die Notwendigkeit den Forderungen des Volksbegehrens zu folgen, ergibt sich aus der hohen Zahl der Unterstützer. Mit einem Mitteleinsatz von 1.400 Euro und ohne Unterstützung von Institutionen oder Parteien hat das Volksbegehren den 13. Platz von 73 Volksbegehren seit 1964 erreicht.

Die Forderungen des Volksbegehrens

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Bargeld muss alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Alle anderen Bezahlformen haben Zahlungsmittel-Eigenschaft und sind dem Bargeld unterzuordnen.

Was geschieht nun?

Der Nationalrat wird sich mit dem Volksbegehren Für uneingeschränkte Bargeldzahlung im österreichischen Parlament beschäftigen. Im besten Fall folgt der Nationalrat unserem Begehren das Bargeld zu schützen und es in der Verfassung zu verankern. Sollte der Nationalrat zu dem Schluss kommen, dass mehr als eine halbe Million Wahlberechtigte nicht als Legitimation dafür ausreichen, möge der Nationalrat eine Volksabstimmung durchführen lassen.

Das Einstimmigkeitsprinzip in der EU ist unbedingt zu bewahren. Regierung und Nationalrat sind verfassungsgemäß NICHT ermächtigt, einer Abänderung der europäischen Verträge dahingehend zuzustimmen.

Die Freunde des Bargeldes wissen, dass das Volksbegehren nur ein weiterer Schritt in Richtung dauerhaften Schutz des Bargeldes und des damit verbundenen Eigentums ist. Wir werden achtsam sein, was unsere Regierungsmitglieder, Volksvertreter und Beamte im Parlament, in der EU, in der EZB und in zwischenstaatlichen Organisationen wie der FATF (Financial Action Task Force) beschließen und mittragen. Wir fordern volle Transparenz!

Ergebnis Volksbegehren für uneingeschränkte Bargeldzahlung
nach Bundesländern (vorläufig)
BundeslandUnterschriftenAnteil in %
Niederösterreich (1.293.587)137.25310,61%
Oberösterreich (1.099.371)103.2429,39%
Salzburg (392.320)35.6789,09%
Kärnten (434.057)39.0288,99%
Burgenland (223.292)20.4558,77%
Steiermark (954.863)81.0718,49%
Vorarlberg (274.970)17.3056,29%
Tirol (540.198)33.5066,20%
Wien (1.136.200)63.4005,58%
GESAMT530.9388,35%

Das Bargeld und seine Freunde

Bargeld ist gedruckte Freiheit. Freunde des Bargelds schätzen das. Sie unterzeichnen das vom 19. bis 26. September 2022 laufende Volksbegehren „Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“. Warum tun sie das?

Bargeld ist weltweit ohne Strom und Netzanbindung einsetzbar. Kinder lernen mit Geld rechnen und den Umgang damit. Ältere Menschen, die sich in der digitalen Welt nicht zurechtfinden, werden nicht benachteiligt. Sie schätzen das Bargeld aus eigenen oder Erfahrungen ihrer Vorfahren in Krisenzeiten.

Die Anonymität von Zahlungen mit Bargeld verhindert das Auswerten von Konsumverhalten, Bewegungsmustern, Freizeitgewohnheiten durch Konzerne. Der Bürger wird nicht gläsern. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers was er von sich preisgeben will. Bargeld schützt unsere Privatsphäre.

Jeder Bürger kann sein Vermögen in Form von Bargeld physisch zuhause oder in einem Schließfach verwahren. Geld am Bankkonto gehört der Bank. Die Bank schuldet dem Kontoinhaber die Geldeinlage. Im Falle eines Konkurses seiner Bank verliert der Kontoinhaber im schlimmsten Fall sein gesamtes Geld, sollte die in der Höhe begrenzte Einlagensicherung verbraucht sein.

Für den Bargeldnutzer ist Bargeld die Zahlungsform, die weder Gebühren noch Nebenkosten verursacht. Bei Kartenzahlungen fallen Gebühren am eigenen Konto an und/oder das Unternehmen trägt die Gebühren. Digitale Bezahlformen sind keineswegs gratis wie das häufig vermittelt wird.

Bargeld erleichtert die Übersicht über die Ausgaben. Man gibt nicht mehr aus als gerade in der Geldbörse verfügbar ist. Es schützt vor der Schuldenfalle.

Bargeld stellt sicher, bei einer ungerechtfertigten oder auch gerechtfertigten Kontosperre zahlungsfähig zu bleiben.

Hackerangriffe oder Blackouts können dem Bargeld – soweit man Vorsorge trifft – nichts anhaben.

Die heimische lokale Wirtschaft wird durch Bargeldzahlung gestärkt.

Mit Bargeld bleibt der Mensch unabhängig. Bargeld schützt auch vor staatlichen Übergriffen. Mit Bargeld hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich selbst zu helfen.

Diese erheblichen Vorteile des Bargelds verdienen einen besonderen Schutz. Ein freier Mensch kann auf die Dienste des Bargelds nicht verzichten.

In einer digitalisierten Welt bleibt Bargeld ein analoges (mehrdeutiges) und reales Instrument, das die Freiheit jedes Menschen sichert. Alle anderen Bezahlformen dagegen sind digitale (eindeutig zuordenbare) und virtuelle (vom Computer erzeugte) Bezahlinstrumente, die die Möglichkeit eröffnen, den Menschen zu bewerben, zu überwachen, zu regulieren, zu kontrollieren und zu bevormunden.

In Medien und Politik wird das Digitale unkritisch mit innovativ, zukunftsträchtig, fortschrittlich und modern gleichgesetzt. Während das Analoge als rückwärtsgewandt, nicht mehr zeitgemäß dargestellt wird. Diese einseitig positive Darstellung des Digitalen wird der Vielfalt der Lebenswelten der Menschen keinesfalls gerecht. Die Lebenswelt der Menschen ist nicht Schwarz-Weiß und daher ist sie nicht digital. Die Lebenswelt der Menschen ist vielfältig und mehrdeutig. Sie ist analog.

Schützen wir unser Bargeld! Unterzeichnen Sie das Volksbegehren!

Helfen Sie mit das Volksbegehren für „Uneingeschränkte Bargeldzahlung“ zum erfolgreichsten Volksbegehren seit dem ersten Volksbegehren 1964 zu werden. Dafür sind mehr als 1.636.810 Unterschriften erforderlich. Das Einleitungsverfahren unterzeichneten bereits 229.076 Wahlberechtigte. Die Eintragungsfrist läuft vom 19. September bis zum 26. September 2022. Unterschreiben können Sie in jedem Gemeindeamt. Mit Ihrem Handy / Computer können Sie Ihre Unterschrift auch digital abgeben.

Mag. Elisabeth Weiß, http://www.sos-bargeld.com

Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:


229.076 Unterschriften (Stichtag 27.06.22) im Einleitungsverfahren schon erreicht

Für 230.000 Unterschriften brauchen wir Ihre / Deine Unterschrift.

Wie unterschreiben?

  1. Sie können in JEDER GEMEINDE in Österreich während der Amtsstunden unterschreiben. Ausweis mitnehmen, unterschreiben. Sie bekommen eine Bestätigung.
  2. Sie unterschreiben mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte ONLINE via INTERNET.

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Helfen Sie mit! Engagieren wir UNS! GEMEINSAM schaffen wir das!


BundeslandUnterschriftenAnteil in %
Niederösterreich (1.292.547)54.2304,196
Oberösterreich (1.100.110)45.3984,127
Salzburg (393.246)13.3333,390
Kärnten (434.635)13.6953,151
Burgenland (232.878)7.3173,142
Steiermark (957.221)27.5142,874
Vorarlberg (274.555)6.2922,292
Tirol (540.699)11.3282,095
Wien (1.139.338)20.8691,832
Volksbegehren Für Uneingeschränkte Bargeldzahlung – Unterschriften nach Bundesländern

SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.


Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:

Wie unterschreiben?

  1. Sie können in JEDER GEMEINDE in Österreich während der Amtsstunden unterschreiben. Ausweis mitnehmen, unterschreiben. Sie bekommen eine Bestätigung.
  2. Sie unterschreiben mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte ONLINE via INTERNET.

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Helfen Sie mit! Engagieren wir UNS! GEMEINSAM schaffen wir das!


Text des Volksbegehrens:

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Parteien zur Bargeldobergrenze

Auswertung der Antworten auf unser Schreiben an die Parlamentsabgeordneten in Nationalrat, Bundesrat und EU

Für BargeldFür Obergrenze
ÖVPJAschwaches NEIN
Die Grünen JA JA
SPÖkeine Antwortkeine Antwort
FPÖ JA NEIN
NEOS JA keine Antwort

Schlussfolgerung:

  • FPÖ setzt sich im Parlament für den Erhalt des Bargelds und seine unbeschränkte Verfügung ein (Unterlagen dazu liegen uns vor)
  • ÖVP will Bargeld erhalten, haben während ÖVP/FPÖ-Regierung für eine Aufnahme in die Verfassung gestimmt, was die SPÖ, Grüne und NEOS verhinderten. Bei einer Verhinderung einer EU-weiten Obergrenzen in der Regierung ÖVP/Grüne haben sie einen Antrag der FPÖ im Verfassungsausschuss rückgestellt, obwohl in der EU nun die Verhandlungen dazu laufen
  • SPÖ – keine Antwort ist auch eine Antwort. Daher schlussfolgern wir, dass die SPÖ keinen Einwand gegen eine Obergrenze haben wird, ein Indiz ist auch die Abstimmung über die verfassungsrechtliche Absicherung des Bargelds.
  • Grüne sprechen sich eindeutig für eine Bargeld-Obergrenze aus, aber für den Erhalt des Bargelds in kleinen Beträgen
  • NEOS sprechen sich zwar für den Erhalt des Bargelds aus, haben auf unsere nochmalige Nachfrage keine Antwort zur Obergrenze geliefert. Daher gehen wir davon aus, dass NEOS der EU folgend für eine Obergrenze für Barzahlungen ist.

Offener Brief zur EU-Entscheidung Bargeld Obergrenze

Sehr geehrter Herr Finanzminister Mag. Blümel!

Sehr geehrter Herr Mag. Pasquali!

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Die Sache ist sehr dringend, weil die EU-Kommission und Rat jetzt Entscheidungen hoher Tragweite treffen will.

Der damalige österreichische Nationalrat vertritt in seiner Entschließung vom 24. Februar 2016 die Ansicht, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Das beruhigt nur vordergründig. Uns fehlt in der Entschließung von damals, dass Bargeld als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleiben muss.

Der Nationalrat von 2016 ist schon lange Geschichte. Die vorgezogene Wahl 2017 brachte eine türkis-blaue Regierung und die vorgezogene Wahl 2019 brachte eine türkis-grüne Regierung.

2017 ergab eine Umfrage der EU zur Bargeldobergrenze eine 95%ige Ablehnung einer Einführung einer harmonisierten EU-weiten Bargeldgrenze. 2018 wurde die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen – wie sich nun zeigt – nur kurz ad acta gelegt.

Bereits 2019 stellte die EU-Kommission in einer supranationalen Risikobewertung fest, dass die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Schwachstellen aufweisen würden. Daraus schließt die Kommission, dass mit der Einführung von Obergrenzen für Bargeldzahlungen Abhilfe geschafft werden könne. Dies ist im Aktionsplan der Kommission vom 7. Mai 2020 festgehalten. Am 17. Juni 2020 forderte der Rat aufgrund dieser Risikobewertung die Kommission auf, mit den Mitgliedsstaaten Gespräche über die Notwendigkeit gesetzlicher Barzahlungsbeschränkungen auf EU-Ebene aufzunehmen.

Wir halten fest, dass die Kommission gegen den ausgedrückten Willen der Bürger tätig ist.

Im Schreiben von Mairead McGuinness vom 23.03.2021 (siehe Anlage) ist die Sicht der Kommission enthalten:

„Die Kommission ist der Auffassung, dass der Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz gewahrt werden muss.“ Akzeptanz und Zugänglichkeit von Bargeld ist öffentliches Gut. Unverhältnismäßig hohe Bargeldbeträge ergeben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 10.000 Euro sind im Gespräch als Obergrenze und werden von den EU-Gremien bereits als unverhältnismäßig hohe Bargeldbeträge gesehen. 10.000 Euro sind weniger als das halbe Monatsgehalt der EU-Kommissare. Von der 10.000 Euro-Grenze ist JEDER Bürger betroffen, der sich einen PKW kaufen muss, um einer Arbeit nachzugehen. 10.000 Euro sind wahrlich nicht viel und auch nicht unverhältnismäßig. Die Sicht der Kommission ist nicht nachvollziehbar.

Unsere Sicht: Bargeld ist Eigentum des Bürgers, eine Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in die persönliche Souveränität des Bürgers. Die Kriminalisierung der Bargeldverwendung, auch mit höheren Beträgen, ist anmaßend. Die Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in das Eigentum, in die Freiheit und in die Privatsphäre des Bürgers. Wenn 1 bis 2 Prozent des Bargeldumlaufs in betrügerischer Absicht verwendet werden, so werden 98 bis 99 Prozent des Bargeldes rechtmäßig genutzt. Aus den 1 bis 2 Prozent ist eine Verhältnismäßigkeit der Beschränkung nicht begründbar.

Die großen Betrugsmaschen mit Milliardenbeträgen werden längst nicht mit Bargeld durchgeführt. Geldwäsche wird über Briefkastenfirmen und mit Unternehmensbeteiligungen betrieben. Mit Mehrwertsteuerkarussellen und Cum-Ex-Betrügereien werden Staaten in Milliardenhöhe geprellt. Kriminelle Bilanzierung schädigt Anleger und Steuerzahler. Es reichen bereits österreichische Beispiele wie Wirecard, HypoAlpeAdria, Alpine, BAWAG, Commerzbank Burgenland.

Daraus ist zu schließen, dass Bargeldbeschränkungen keinesfalls eine Lösung für Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche bilden. Es bedarf einer rechtlichen und personellen Stärkung von Europol und Interpol, einer sauberen transparenten Politik, die Ausschöpfung der bestehenden Gesetze durch Justiz und Exekutive sowie deren Anpassung an globalisierte Verhältnisse. Der Bürger erwartet sich den Schutz seines Eigentums, seiner Freiheit und Unabhängigkeit. Die Subsidiarität ist zu gewährleisten. Regierung und Abgeordnete müssen für die Bürger tätig werden.

Sorgen Sie dafür, dass Bargeld das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel zur uneingeschränkten Verwendung erhalten bleibt. Alle anderen Bezahlformen, auch der digitale Euro, dürfen nur Zahlungsmittel-Eigenschaft haben und müssen dem Bargeld untergeordnet bleiben.

Nutzen Sie das Einstimmigkeitsprinzip und lehnen Sie eine EU-weite harmonisierte Bargeldobergrenze ab!

Beste Grüße

Mag. Elisabeth Weiß

Betriebswirt, Initiator SOS Bargeld- Stopp der Abschaffung! www.sos-bargeld.com

Adresse:        Max-Tendler-Straße 16

                        8700 Leoben

Mobil:             +43 664 73356770

Ergeht auch an:      Bundeskanzler, Außenminister, Minister für EU und Verfassung,

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