Meldepflicht

Keine Absenkung der Meldepflicht für Barzahlungen von 15.000 auf 10.000

 

Als „scheinbares“ Mittel gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung ist die Absenkung der Grenze für Meldepflicht auf 10.000 Euro für Käufe von Autos, Gold, und anderes vorgesehen. Obwohl das Mittel für Kriminalitätsbekämpfung ungeeignet ist, werden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt.

 

BARGELD WIRD KRIMINALISIERT – BÜRGER UNTER GENERALVERDACHT GESTELLT

Keine Vergrößerung des Kreises der meldepflichtigen Geschäfte und Unternehmen!

Am 1. Oktober 2016 ist das österreichische Bankgeheimnis gefallen: Ein zentrales Versprechen an die Bürger zum EU-Beitritt 1995.

Die Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage von NR-Abg. Ing. Waltraud Dietrich: „Sowohl im weltweiten Bereich (OECD) als auch im Bereich der Europäischen Union hat sich die Meinung verfestigt, dass Datenschutz im Sinne des Bankgeheimnisses kein Grund mehr sein darf, seinen steuerlichen Pflichten nicht nachzukommen und damit die Allgemeinheit und damit den redlichen Steuerzahler zu schädigen und die Staatshaushalte so zu beeinträchtigen, dass auch wesentliche Aufgaben wie beispielsweise im Bereich Soziales, Gesundheit oder Bildung nicht mehr finanziert werden können.“ „Diese Meinung wurde auch von einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln von demokratisch gewählten Abgeordneten am 7. Juli 2015 im österreichischen Nationalrat vertreten, die für das so genannte Bankenpaket gestimmt haben.

 

Grundlage für Gesetze sind Fakten, NICHT Meinungen, Vermutungen und regionale oder globale Verdächtigungen