Bargeld, Obergrenze, Digitaler Euro – Was zählt wirklich?

In der neuesten Ausgabe (Juni 2026) der Kirchbacher Berichte wurde der folgende Artikel veröffentlicht.

Bargeld, Obergrenze, Digitaler
Euro – Was zählt wirklich?

Die Salamitaktik der Regierungen, Par-
lamentarier und Lobbyisten führt uns

in einen zentralistischen digitalisierten
Kontroll- und Überwachungsstaat: Erst
zog man den 500-Euro-Schein aus dem
Verkehr, ab 2027 gilt eine Obergrenze
für Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro, ab
3.000 Euro besteht Ausweispflicht. Noch
heuer soll die Einführung des Digitalen

Euros ab 2029 als zusätzliches gesetz-
liches Zahlungsmittel neben dem Bargeld

beschlossen werden.

530.938 Menschen zeichneten im Septem-
ber 2022 das Volksbegehren „Für unein-
geschränkte Bargeldzahlung“ und erteilten

„ihren“ Volksvertretern in Parlament und

Regierung den eindeutigen Auftrag: Un-
eingeschränkte Bargeldzahlung, Bewah-
rung des alleinigen gesetzlichen Status für

Bargeld und Absicherung des Bargelds zur
uneingeschränkten Bargeldzahlung in der
österreichischen Bundesverfassung.
Bargeldzahlung ohne Obergrenze
Unsere Initiative SOS Bargeld startete
2017 mit der von der EU durchgeführten
Umfrage zu einer EU-weiten Obergrenze
für Bargeldzahlungen. Das Ergebnis war
eindeutig: 95 % sprachen sich gegen die

Einführung einer Obergrenze für Bar-
zahlungen aus. 87 % sehen in der unbe-
schränkten Barzahlung eine Grundfreiheit.

Kurz ad acta gelegt, wird die Obergrenze
vier Jahre später durch EU-Gremien in das

Paket gegen Geldwäsche und Terrorfinan-
zierung gepackt. Am 6. Dezember 2022

stimmte der damalige Finanzminister
Brunner entgegen seiner im Oktober 2022
uns gegenüber gemachten Beteuerungen

und bevor am 9. Mai 2023 das Parla-
ment zum Volksbegehren tagte, bereits

der Obergrenze für Bargeldzahlungen in
Brüssel zu. Möglicherweise zur Belohnung
wurde Mag. Brunner EU-Kommissar, die
Freiheit der Bürger Österreichs wurde
jedenfalls verringert.
Bargeld muss alleiniges
gesetzliches Zahlungsmittel
bleiben

Noch hat Bargeld den alleinigen gesetz-
lichen Status. Dieser Status soll aber noch

heuer durch einen Beschluss auch dem
Digitalen Euro zuerkannt werden. Im
privaten Sektor sorgen viele Wettbewerber

dafür, dass den Kosten und der Technolo-
gie durch Wählbarkeit natürliche und auch

gesetzliche Grenzen auferlegt werden. Der
staatliche Sektor in Konkurrenz mit dem

privaten Sektor verdrängt das Private. Zu-
dem ist er nur sehr schwer kontrollierbar,

da die Kontrollgremien politisch besetzt
werden. Zusätzlich sind zentralisierte
Systeme durch Hackerangriffe stärker

gefährdet. Im April 2026 bestätigte Frank-
reich ein Datenleck bei der ID-Behörde:

18 Millionen sensible Daten wurden abge-
saugt. Möglicherweise wurden sie bereits

im Darknet verkauft.
Absicherung des Bargelds
in der Bundesverfassung
und die uneingeschränkte
Nutzung

Durch das Volksbegehren wurde von Bun-
deskanzler Karl Nehammer versprochen,

die Absicherung des Bargelds in der Verfas-
sung ernsthaft zu prüfen. Auch das wurde

von der Regierung fallengelassen. Heute
ist Karl Nehammer Direktoriumsmitglied
der Europäischen Investitionsbank. – Am

8. März 2026 stimmte eine große Mehr-
heit von 73 % für die Verankerung des

Bargelds in der Verfassung – nicht bei uns,

sondern in der Schweiz. Jede Volksabstim-
mung in der Schweiz ist verpflichtend um-
zusetzen. Kein Wunder, dass der Schweizer

Finanzplatz der weltweit stabilste ist.
Wie in Österreich versucht wird, dieses
Volksbegehren zu schubladisieren, ist ein
Armutszeugnis unserer Demokratie! Der
digitale Euro ist eine Währungsreform, die
wir nicht brauchen.
Wer bar bezahlt, ist kein Krimineller, auch
kein Rückständiger. Bezahlen Sie so oft
wie möglich bar!
Das ist Freiheit. Die zählt wirklich.

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