SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:
229.076 Unterschriften (Stichtag 27.06.22) im Einleitungsverfahren schon erreicht
Für 230.000 Unterschriften brauchen wir Ihre / Deine Unterschrift.
Wie unterschreiben?
- Sie können in JEDER GEMEINDE in Österreich während der Amtsstunden unterschreiben. Ausweis mitnehmen, unterschreiben. Sie bekommen eine Bestätigung.
- Sie unterschreiben mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte ONLINE via INTERNET.
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
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Bundesland | Unterschriften | Anteil in % |
Niederösterreich (1.292.547) | 54.230 | 4,196 |
Oberösterreich (1.100.110) | 45.398 | 4,127 |
Salzburg (393.246) | 13.333 | 3,390 |
Kärnten (434.635) | 13.695 | 3,151 |
Burgenland (232.878) | 7.317 | 3,142 |
Steiermark (957.221) | 27.514 | 2,874 |
Vorarlberg (274.555) | 6.292 | 2,292 |
Tirol (540.699) | 11.328 | 2,095 |
Wien (1.139.338) | 20.869 | 1,832 |
SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.