Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

SOS BARGELD – Stopp der Abschaffung unterstützt das Volksbegehren von Herrn Binder „Für uneingeschränkte Bargeldzahlungen“:

Wie unterschreiben?

  1. Sie können in JEDER GEMEINDE in Österreich während der Amtsstunden unterschreiben. Ausweis mitnehmen, unterschreiben. Sie bekommen eine Bestätigung.
  2. Sie unterschreiben mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte ONLINE via INTERNET.

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Helfen Sie mit! Engagieren wir UNS! GEMEINSAM schaffen wir das!


Text des Volksbegehrens:

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

10 Kommentare zu „Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

  1. Ich hoffe dass Alle menschen verstehen um was es bei Bargeld eigentlich geht, Es ist Freiheit !!! ZB .es gibt Urlaubsländer wo man mit Bargeld mehr bekommt. (Umwechslungskurs ) .Möchte keine Diktatur (China)
    lg Christian Reich

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  2. Bargeld ist Freiheit – das weiß jeder, der noch selber denkt!
    Freiheit ist das Recht der Menschen, Liebe ihre Religiin und Wahrheit ihr Leben!!! Chr. von Dreien
    mit Demokratischen Grüßen
    A.Lorenz

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  3. Ich denke, das Begehren hätte noch mehr Erfolg, wenn auf die Bezahlung „ohne Obergrenze“ verzichtet worden wäre. Denn Geldwäsche und Korruption kosten gerade die Ärmsten Lebensstandard.

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    1. Eine Obergrenze ist ein Eingriff ins Eigentum jedes Einzelnen. Wenn etwa 1 bis 2 Prozent kriminelle Geschäfte machen, dürfen nicht 98 bis 99 Prozent der Bargeldnutzer kriminalisiert und enteignet werden. Die großen Betrügereien finden längst abseits von Bargeld statt. Es sollten andere Wege genutzt werden, um Geldwäsche und Korruption aufzudecken und zu unterbinden. Eine Obergrenze ist es nicht.

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