Offener Brief zur EU-Entscheidung Bargeld Obergrenze

Sehr geehrter Herr Finanzminister Mag. Blümel!

Sehr geehrter Herr Mag. Pasquali!

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Die Sache ist sehr dringend, weil die EU-Kommission und Rat jetzt Entscheidungen hoher Tragweite treffen will.

Der damalige österreichische Nationalrat vertritt in seiner Entschließung vom 24. Februar 2016 die Ansicht, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Das beruhigt nur vordergründig. Uns fehlt in der Entschließung von damals, dass Bargeld als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleiben muss.

Der Nationalrat von 2016 ist schon lange Geschichte. Die vorgezogene Wahl 2017 brachte eine türkis-blaue Regierung und die vorgezogene Wahl 2019 brachte eine türkis-grüne Regierung.

2017 ergab eine Umfrage der EU zur Bargeldobergrenze eine 95%ige Ablehnung einer Einführung einer harmonisierten EU-weiten Bargeldgrenze. 2018 wurde die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen – wie sich nun zeigt – nur kurz ad acta gelegt.

Bereits 2019 stellte die EU-Kommission in einer supranationalen Risikobewertung fest, dass die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Schwachstellen aufweisen würden. Daraus schließt die Kommission, dass mit der Einführung von Obergrenzen für Bargeldzahlungen Abhilfe geschafft werden könne. Dies ist im Aktionsplan der Kommission vom 7. Mai 2020 festgehalten. Am 17. Juni 2020 forderte der Rat aufgrund dieser Risikobewertung die Kommission auf, mit den Mitgliedsstaaten Gespräche über die Notwendigkeit gesetzlicher Barzahlungsbeschränkungen auf EU-Ebene aufzunehmen.

Wir halten fest, dass die Kommission gegen den ausgedrückten Willen der Bürger tätig ist.

Im Schreiben von Mairead McGuinness vom 23.03.2021 (siehe Anlage) ist die Sicht der Kommission enthalten:

„Die Kommission ist der Auffassung, dass der Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz gewahrt werden muss.“ Akzeptanz und Zugänglichkeit von Bargeld ist öffentliches Gut. Unverhältnismäßig hohe Bargeldbeträge ergeben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 10.000 Euro sind im Gespräch als Obergrenze und werden von den EU-Gremien bereits als unverhältnismäßig hohe Bargeldbeträge gesehen. 10.000 Euro sind weniger als das halbe Monatsgehalt der EU-Kommissare. Von der 10.000 Euro-Grenze ist JEDER Bürger betroffen, der sich einen PKW kaufen muss, um einer Arbeit nachzugehen. 10.000 Euro sind wahrlich nicht viel und auch nicht unverhältnismäßig. Die Sicht der Kommission ist nicht nachvollziehbar.

Unsere Sicht: Bargeld ist Eigentum des Bürgers, eine Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in die persönliche Souveränität des Bürgers. Die Kriminalisierung der Bargeldverwendung, auch mit höheren Beträgen, ist anmaßend. Die Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in das Eigentum, in die Freiheit und in die Privatsphäre des Bürgers. Wenn 1 bis 2 Prozent des Bargeldumlaufs in betrügerischer Absicht verwendet werden, so werden 98 bis 99 Prozent des Bargeldes rechtmäßig genutzt. Aus den 1 bis 2 Prozent ist eine Verhältnismäßigkeit der Beschränkung nicht begründbar.

Die großen Betrugsmaschen mit Milliardenbeträgen werden längst nicht mit Bargeld durchgeführt. Geldwäsche wird über Briefkastenfirmen und mit Unternehmensbeteiligungen betrieben. Mit Mehrwertsteuerkarussellen und Cum-Ex-Betrügereien werden Staaten in Milliardenhöhe geprellt. Kriminelle Bilanzierung schädigt Anleger und Steuerzahler. Es reichen bereits österreichische Beispiele wie Wirecard, HypoAlpeAdria, Alpine, BAWAG, Commerzbank Burgenland.

Daraus ist zu schließen, dass Bargeldbeschränkungen keinesfalls eine Lösung für Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche bilden. Es bedarf einer rechtlichen und personellen Stärkung von Europol und Interpol, einer sauberen transparenten Politik, die Ausschöpfung der bestehenden Gesetze durch Justiz und Exekutive sowie deren Anpassung an globalisierte Verhältnisse. Der Bürger erwartet sich den Schutz seines Eigentums, seiner Freiheit und Unabhängigkeit. Die Subsidiarität ist zu gewährleisten. Regierung und Abgeordnete müssen für die Bürger tätig werden.

Sorgen Sie dafür, dass Bargeld das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel zur uneingeschränkten Verwendung erhalten bleibt. Alle anderen Bezahlformen, auch der digitale Euro, dürfen nur Zahlungsmittel-Eigenschaft haben und müssen dem Bargeld untergeordnet bleiben.

Nutzen Sie das Einstimmigkeitsprinzip und lehnen Sie eine EU-weite harmonisierte Bargeldobergrenze ab!

Beste Grüße

Mag. Elisabeth Weiß

Betriebswirt, Initiator SOS Bargeld- Stopp der Abschaffung! www.sos-bargeld.com

Adresse:        Max-Tendler-Straße 16

                        8700 Leoben

Mobil:             +43 664 73356770

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