Digitaler Euro: Kommt er oder kommt er nicht?

In der neuesten Ausgabe (Winter 2025) der Kirchbacher Berichte wurde der folgende Artikel veröffentlicht.

Die Pilotphase für den Digi-
talen Euro beginnt 2027, der

Digitale Euro soll 2029 starten.
Nach der Währungsreform
2002 – der Einführung des

Euro – kommt eine neue Wäh-
rungsreform auf uns zu: die

Einführung des Digitalen Euro,
zusätzlich zum Bargeld. Der
entscheidende Unterschied:
Der Digitale Euro enthält eine

Annahmepflicht nach den EU-
Verordnungen, das Bargeld

jedoch nicht. Dieses Ungleich-
gewicht zeigt, dass das Bargeld

zurückgedrängt werden soll.
Wer das nicht möchte, hat

die Möglichkeit, eine Bargeld-
Petition in Deutschland –

siehe QR-Code unten – zu
unterzeichnen. Machen Sie
Gebrauch davon! Bargeld ist
einfach handzuhaben, es ist in
der Nutzung unabhängig von
Energie und Internetzugriffen
und es ist anonym. Bargeld
schützt unsere Privatsphäre.

Eine Nachverfolgung des Bar-
geldflusses ist sehr aufwändig.

Der Digitale Euro wird ziem-
lich einfach nachzuverfolgen

sein, auch wenn zur Beruhi-
gung Gegenteiliges behauptet

wird. Mit dem Digitalen Euro
wird Anonymität unmöglich.

Damit ist die Privatsphäre
ungeschützt. Außerdem ist es
recht einfach, den Digitalen
Euro zu programmieren, es
können Vorgaben eingebaut
werden, für welche Waren oder
Leistungen dieser ausgegeben
werden darf.
Währungsreformen haben in
Österreich Tradition: 1858
ersetzte der Gulden den Taler,
1892 kam die Krone. Nach
dem 1. Weltkrieg wurde die
galoppierende Inflation mit

der Einführung des Schil-
lings („Alpendollar“) 1925

gestoppt. Der „Anschluss“
1938 an Deutschland ergab
die Reichsmark als Währung.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde
der Schilling wieder eingeführt.
Währungen basieren heute auf

dem Vertrauen der Geldnut-
zer in das offizielle Geld, da

1973 das bisher goldgedeckte

Währungssystem fallenge-
lassen wurde. Mit der Euro-
Einführung 2002 wollte man

die Integration der EU zu den

„Vereinigten Staaten von Eu-
ropa“ beschleunigen. Die aus

politischen Gründen durchge-
führte Währungsreform 2002

mit Ausgabe des Euro in sehr
unterschiedlich entwickelten

Staaten führte zu schwerwie-
genden Verwerfungen. EU

und hoch verschuldete Ein-
zelstaaten begehren heute eine

gemeinsame Schuldenüber-
nahme und arbeiten an einer

Kapitalunion mit gemeinsamer
Einlagensicherung, d.h. zum
Beispiel, Österreicher zahlen

bei Bankenpleiten in Frank-
reich mit.

Als Folge der Ausweitung der

Euro-Geldmenge („Noten-
presse läuft“) inflationierten

die Vermögenswerte (Preise
für Immobilien, Aktien) und
nun auch Konsumgüterpreise,
Energie und Staatskosten. Die
zunehmende Technisierung
und Plattformwirtschaft (z.B.
Amazon und andere) förderte
digitale Bezahlformen. Gemäß
EZB und EU sollen mit der
Einführung des Digitalen Euro
die Währung an internationale
wirtschaftliche Bedingungen

angepasst und die Abhän-
gigkeit von ausländischen

Zahlungsdiensten verringert
werden. Gleichzeitig aber

fördern EZB und EU inner-
europäische Bezahldienste

europäischer Banken wie zum
Beispiel den Wero wenig.

Diese Entwicklung zeigt auf,
dass Bargeld für unsere Freiheit

eine große Bedeutung hat. Da-
her muss Bargeld das alleinige

gesetzliche Zahlungsmittel
bleiben, um nicht verdrängt zu
werden. Auch muss für Bargeld
die gesetzliche Annahmepflicht
ohne Obergrenze bestehen.
Zahlen Sie möglichst oft bar.

Zeichnen Sie die Bargeld-
Petition aus Deutschland für

eine Annahmepflicht und Ver-
fügbarkeit von Bargeld. Das ist

wichtig. Es geht uns alle an.
Mag. Elisabeth Weiss
www.sos-bargeld.com

Hinterlasse einen Kommentar