Vertrauen ist gut, Aufmerksamkeit ist besser.

In der neuesten Ausgabe (Winter 2024) der Kirchbacher Berichte wurde der folgende Artikel von Elisabeth Weiß veröffentlich.

Geldwäsche und Terroris-
musfinanzierung sind zu
verhindern. Das steht außer
Frage. Von Europol wird der

Anteil verdächtiger Finanz-
transaktionen am jährlichen

Bruttoinlandsprodukt der EU
auf etwa ein Prozent geschätzt.
Sind die Maßnahmen der EU

zielführend und verhältnismä-
ßig? Immerhin stehen wichtige

Grundrechte wie Recht auf
Datenschutz, Privatsphäre
und Freiheit jedes Einzelnen
am Prüfstand.

Der Reihe nach: Euro-Bargeld-
Einschränkungen begannen

mit der Abschaffung des 500
Euro-Scheins, der seit 2018
nicht mehr gedruckt wird.
Danach ging es Schritt für

Schritt: Eine EU-weite Bargeld-
obergrenze, die bisher national

geregelt war, wird ab 2026 ein-
geführt. In einer EU-Umfrage

2017 stimmten mehr als 90 %

gegen eine Obergrenze. Da-
mals wurde diese Obergrenze

schubladisiert. Im Mai 2023
wurde das Gesetzespaket für

Geldwäsche- und Terrorismus-
bekämpfung verabschiedet. In

diesem Gesetzespaket ist eine
Barzahlungs-Obergrenze von
10.000 Euro für gewerbliche
Geschäfte enthalten, ausweisen
muss man sich dann bereits ab
3.000 Euro Barzahlung, was
bisher in Österreich erst ab
10.000 Euro verpflichtend war.

Auch wird ab 2025 eine Geld-
wäschebehörde AMLA (Anti-
Money-Laundering Authority)

in Frankfurt eingerichtet und
hat bis Ende 2027 mehr als
400 Mitarbeiter. Geld spielt

keine Rolle, um den Macht-
bereich des Zentralstaates EU

auszuweiten. Ab Jänner 2028

ist die direkte Aufsicht voll
funktionsfähig.
Dem nicht genug, wurde von

der EU-Kommission auf Anre-
gung des EU-Parlaments eine

Machbarkeitsstudie zu einem
EU-weiten Vermögensregister

für einen sechsstelligen Eu-
robetrag in Auftrag gegeben.

Nach dem 2016 eingeführten

Kontoregister für Bankkon-
ten, das das Bankgeheimnis

aufweicht, soll nun für jeden
Bürger eine Vermögenskonto

angelegt werden. Ein Vollaus-
bau würde vom Versicherungs-
vertrag bis zum Goldbarren

alles erfassen. Auch wenn
die EU-Kommission das jetzt

dementiert und als Falschmel-
dung bezeichnet, so gibt es

die mehr als 300 Seite starke
Studie. Eine Studie ist nicht
Gesetz, das ist korrekt. Schon

das beschlossene Gesetzes-
paket zur Geldwäsche- und

Terrorismusbekämpfung hat
es in sich. Die Behörde AMLA

bekommt weitreichende Befug-
nisse wie Zugänge zu Registern

über wirtschaftlich Berechtigte
und Vermögenswerte bis zu
umfassenden Aufsichts- und
Ermittlungsbefugnissen

Der Bürger wird unter Ge-
neralverdacht gestellt. Sein

Lebenswerk wird gläsern
gemacht. Mit Kanonen auf
Spatzen zielend bauen Politiker,
Bürokraten und Karrieristen in
vorauseilendem Gehorsam an
einem Überwachungssystem,
das bezüglich Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung

weder zielgerichtet noch effi-
zient ist, aber sehr teuer sein

wird. Verbrecher bewegen
sich außerhalb des Rechts,
jetzt und zukünftig. Ist ein
EU-weites Vermögensregister
notwendig, um die Bonität für
Kredite der EU – die sie gar

nicht aufnehmen dürfte – nach-
zuweisen oder um Vermögen

des Bürgers mit Steuern oder
Lastenausgleich abzuschöpfen?

Bezahlen Sie immer wo mög-
lich bar. Bargeld ist gedruckte

Freiheit. Sagen Sie das weiter.

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